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Eine Agrarwende sieht anders aus

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Eine Agrarwende sieht anders aus

Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU und deren nationale Umsetzung in Deutschland hätten für eine nachhaltige, zukunftssichere und rentable Landwirtschaft, die den Tier-, Klima- und Umweltschutz berücksichtigt, wegweisend sein können. Doch trotz der langen Beratungen fallen die Ergebnisse gerade für den Tierschutz enttäuschend aus.

  • Autor: Joscha Duhme, Redakteur DU UND DAS TIER

Es hätte noch schlimmer kommen können … Ein solch beschwichtigendes Urteil kann dazu dienen, den Kopf nicht hängen zu lassen und die Dinge positiv zu sehen. Als Fazit am Ende eines langwierigen politischen Entscheidungsprozesses von internationaler Tragweite ist es hingegen ernüchternd. Gerade Tierschützer zeigen sich anlässlich der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union, über die in Brüssel und für die nationale Umsetzung auch lange in Berlin beraten wurde, enttäuscht. „Eine Agrarwende läutet die Politik so sicher nicht ein“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik muss noch final vom EU-Parlament (Foto) und Rat bestätigt werden

Mit der neuen Förderperiode der GAP verfolgt die EU nach eigenen Angaben die Ziele, Landwirte und ländliche Regionen zu unterstützen, die Produktivität in der Landwirtschaft zu verbessern, eine sichere Versorgung mit bezahlbaren Nahrungsmitteln zu gewährleisten, den Klimawandel zu bekämpfen sowie zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen beizutragen. Sie verteilt finanzielle Förderungen – ein Drittel des gesamten EU-Haushaltes – dabei durch ein Zwei-Säulen-Modell: Die erste Säule umfasst Direktzahlungen an die Landwirte. Dafür müssen diese bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllen, die Höhe der ausgezahlten Gelder ist dann jedoch in erster Linie abhängig von der Größe der Fläche, die sie bewirtschaften, und erfolgt pauschal je Hektar. Diese Zahlungen machen durchschnittlich rund 40 Prozent des Einkommens der Betriebe aus. Die zweite Säule fördert gezielter die nachhaltige und umweltschonende Bewirtschaftung und die ländliche Entwicklung. Hier entscheiden die Länder beziehungsweise die Bundesländer selbst, welche Programme und Förderungen regional sinnvoll sind.

Vorreiterrolle verschenkt

Bis Ende 2020 hatten sich Kommission, Parlament und Ministerrat vorgenommen, die Reform der GAP im Trilog, also in Dreiertreffen mit Vertretern der Organe, zu beschließen. Da sie diesen Zeitplan jedoch nicht einhalten konnten, haben sie letztlich erst im Sommer 2021 eine Einigung erzielt. Diese muss noch final vom EU-Parlament und Rat bestätigt werden. Das bisherige Ergebnis überzeugt Tierschützer nicht. „Weder in Deutschland noch im Rest Europas wird durch die neue GAP ab 2023 ersichtlich mehr Tierschutz finanziert und umgesetzt“, kritisiert Schröder, nach den Beschlüssen aus Brüssel und Berlin. Die Bundesregierung hatte die Entscheidungen aus Europa nämlich gar nicht erst abgewartet und Deutschland daher die nationale Gesetzesgrundlage der zu erwartenden GAP als einziges Mitgliedsland schon kurz vorher beschlossen. Die Vorreiterrolle, die Deutschland dabei eingenommen hat, war jedoch rein zeitlicher Natur, eine europaweite Signalwirkung für den Klima-, Umwelt und Tierschutz blieb aus – enttäuschend für das größte EU-Mitgliedsland. Sollten noch größere Änderungen beschlossen werden, müsste Deutschland hier Ende des Jahres noch anpassen. Bis zum 1. Januar 2022 müssen die nationalen Strategiepläne bei der Kommission eingereicht werden. Diese kann Nachbesserungen einfordern.

Punktuelle Verbesserungen, aber wenig Konkretes für den Tierschutz

Die europäischen Organe haben miteinander vereinbart, künftig 25 Prozent der Gelder der ersten Säule für Öko-Regelungen, sogenannte Eco-Schemes, bereitzustellen. Möchten Betriebe Zuschüsse aus diesem Viertel erhalten, müssen sie Vorgaben umsetzen, die die allgemeinen Auflagen an Umwelt -und Klimaschutz übertreffen. Der Tierschutz spielt jedoch nur eine untergeordnete Rolle. „Jede Öko-Regelung soll zukünftig zwei oder mehr Bereiche abdecken – zum Beispiel Umwelt und Klima oder auch den Tierschutz. Eine konkrete Maßnahmenliste hat der Trilog allerdings nicht festgelegt. Es liegt in der Verantwortung der Mitgliedsländer, eigene Öko-Regelungen in ihren Strategieplänen zu definieren“, erklärt Frank Meuser, Geschäftsführer Politik beim Deutschen Tierschutzbund. Deutschland hat dem Tierschutz dabei in seinen Gesetzesvorhaben alles andere als einen hohen Stellenwert eingeräumt. Während der monatelangen Verhandlungen auf nationaler Ebene blieb sogar einer der wenigen Lichtblicke auf der Strecke: eine Öko-Regelung in Form einer Weideprämie, die das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zunächst vorgeschlagen hatte. Danach hätten diejenigen Betriebe Förderungen erhalten können, die Dauergrünland, also Wiesen und Weiden, die seit mindestens fünf Jahren nicht als Acker genutzt wurden, extensiv mit Schafen, Ziegen oder Mutterkühen bewirtschaften – sprich die Tiere auf großen Flächen, aber mit verhältnismäßig geringem Einsatz von Hilfsmitteln und ohne Hochleistungsgedanken halten. „Dass selbst diese gezielte Tierschutz-Förderung letztlich nicht mehr in der nationalen Ausarbeitung der GAP auftaucht ist nicht nachzuvollziehen“, erklärt Meuser. Der Deutsche Tierschutzbund hat immer wieder im Dialog, in Briefen und Pressemitteilungen, aber auch in vom Ministerium angefragten Stellungnahmen und Workshops seine Positionen für den Tierschutz geäußert und wissenschaftlich unterlegt. Bei mehreren Gesprächsrunden und Nachfragen habe das BMEL dem Verband gegenüber jedoch klar kommuniziert, dass diese den Tierschutz nicht in der ersten Säule sehe. „Der Tierschutz, immerhin Staatsziel im Grundgesetz, erhält somit weiterhin vor allem die Brotkrumen aus der völlig unterfinanzierten zweiten Säule, die weniger als ein Viertel der GAP-Mittel umfasst“, so Meuser. Zwar will die EU bis 2026 bis zu 15 Prozent der Gelder in die zweite Säule umschichten, an deren prozentualen Unterfinanzierung gegenüber der ersten ändert dies jedoch nichts.

Muttertierprämie kompensiert die vielen Mängel nicht

Die Chancen, den Tierschutz in der Landwirtschaft in Deutschland wirklich voranzutreiben, wären da gewesen. Vor den letztlichen Beschlüssen hatte die EU-Kommission den EU Mitgliedsländern noch tierfreundliche und förderungswürdige Maßnahmen vorgeschlagen, darunter mögliche Direktzahlungen, wenn Betriebe den Tieren mehr Platz und täglich Stroheinstreu anbieten, Schweine bei der Geburt nicht in enge Käfige sperren, sie besser beschäftigen oder geeignetere Schatten- und Belüftungssysteme gegen ihren Hitzestress installieren. Aber davon ist am Ende nichts ernsthaft in Erwägung gezogen worden. Immerhin konnte in der nationalen Umsetzung – trotz weiterem Widerstand bei den Verhandlungen zu einer finalen Positionierung von CDU/CSU – eine gekoppelte Zahlung für die Halter von Muttertieren durchgesetzt werden. Details zu den diesbezüglichen Vorgaben sind abzuwarten. Insgesamt wurde jedoch die Chance verpasst, ein deutliches Zeichen für eine tiergerechtere Haltung von Tieren in der Landwirtschaft zu setzen und Tierhaltern eine klare Perspektive in diese Richtung zu bieten.

Ergebnisse der Zukunftskommission Landwirtschaft als neuer Rahmen

„Keine Frage, wir hätten uns mehr förderungsfähige Tierschutzleistungen gewünscht, denn so fehlen echte Anreize für die Landwirte, verstärkt in den Tierschutz zu investieren. Aus unserer Sicht sind die Ergebnisse der GAP bisher eine große Enttäuschung.“ Dass das Europaparlament, das Ende des Jahres über die im Trilog beschlossenen Verordnungstexte abstimmt, essentiell nachbessert, ist unwahrscheinlich. Auf nationaler Ebene liegen die Hoffnungen der Tierschützer nun unter anderem darauf, dass die künftige Bundesregierung nach der Wahl ihre Agrarpolitik an den Vorschlägen des Abschlussberichts der Zukunftskommission Landwirtschaft ausrichtet. In diesem hatten Verbände des Umwelt- und Tierschutzes, der Landwirtschaft, des Verbraucherschutzes sowie Vertreter des Handels, der Wissenschaft und Politik gemeinsam Grundsätze für eine nachhaltige, zukunftsfähige Landwirtschaft erarbeitet, die den Tier-, Klima- und Umweltschutz berücksichtigt. Die Kommission, in der auch der Deutsche Tierschutzbund vertreten war, fordert unter anderem, die Direktzahlungen schrittweise und vollständig in Zahlungen umzuwandeln, die konkrete Leistungen im Sinne gesellschaftlicher Ziele fördern – zu denen auch der Tierschutz gehört.

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