Tierschutz im Grundgesetz – Ein Staatsziel, für das sich der Einsatz lohnt

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Tierschutz im Grundgesetz – Ein Staatsziel, für das sich der Einsatz lohnt

Vor 50 Jahren trat das Tierschutzgesetz in Deutschland in Kraft, und vor 20 Jahren wurde der Tierschutz auch als Staatsziel im Grundgesetz aufgenommen. Es waren Meilensteine, durch die der Schutz der Tiere hierzulande einen viel höheren Stellenwert erhalten sollte. Jahrelang hatte sich der Deutsche Tierschutzbund intensiv für diese Vorhaben eingesetzt. Seither hat sich einiges für die Tiere in diesem Land verbessert, doch nach wie vor gibt es bis heute viel zu viele Bereiche, in denen das Staatsziel Tierschutz nicht ausreichend durchgesetzt wird.

  • Autor: Nadine Carstens, Redakteurin DU UND DAS TIER

Wer sich gesellschaftlichen Wandel hin zum Positiven wünscht, die Zukunft mitgestalten und diese Welt zu einem besseren Ort machen möchte, der braucht vor allem Durchhaltevermögen und einen langen Atem – das gilt auch für den Tierschutz. Oft geht es nur in kleinen Schritten voran und immer wieder erleben Menschen, die sich unermüdlich für den Schutz der Tiere einsetzen, Rückschläge. Doch es gibt sie, die Lichtblicke, in denen sich das oft jahrelange Engagement und eine unerschütterliche Hartnäckigkeit bezahlt machen und die zeigen, dass es sich zu kämpfen lohnt. Das Inkrafttreten des Tierschutzgesetzes in Deutschland im Jahr 1972 und die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel im Grundgesetz 2002 waren zwei Meilensteine. Diese beiden Jubiläen sind für uns ein Anlass, auf die Entwicklungen innerhalb der vergangenen 50 Jahre zurückzuschauen und die heutige Situation der Tiere zu beleuchten.

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