Autor: Joscha Duhme, Redakteur DU UND DAS TIER
Das Ergebnis stimmt uns dankbar und erleichtert.“ Dr. Romy Zeller, Referentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund, muss einmal durchatmen. Es ist spürbar, welch große Steine ihr und vielen Kolleg*innen des Verbandes von den Herzen fallen, als sie hören, wie die Abgeordneten im Europäischen Parlament zum sogenannten „Cats and Dogs Proposal“ entschieden haben. Zuvor hatten sich die Tierschützer* innen über Jahre intensiv und ausdauernd dafür eingesetzt, dass die Europäische Union endlich Katzen und Hunde besser schützt. Und nach den vielen Mühen mit einigen Auf und Abs votierte die Mehrheit in Straßburg im Sommer tatsächlich für eine solche umfassende Verordnung. „Damit wurde eine der letzten wichtigen Hürden auf dem Weg zu einer finalen Verordnung – der ersten in der EU, die sich konkret um den Schutz von Hunden und Katzen kümmert – genommen. Das ist ein Tag, der hoffen lässt, dass das grauenhafte kriminelle Geschäft mit Hunden und Katzen endlich eingedämmt wird“, sagt Zeller. Damit die Tierschützer*innen nicht nur einen wichtigen Zwischenerfolg feiern können, müssen sie noch eine Hürde nehmen: Im sogenannten Trilog verhandeln Vertreter*innen des Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission erneut, bevor die Verordnung formell verabschiedet wird und alle 27 EU-Mitgliedstaaten sie in nationale Gesetze umsetzen müssen.
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Die vom Parlament beschlossenen Maßnahmen enthalten langjährige Forderungen des Deutschen Tierschutzbundes. Unter anderem sollen alle Hunde und Katzen in der EU gekennzeichnet und registriert werden. „Das ist ein großer Erfolg, auch wenn wir uns kürzere Übergangszeiten für die Tierhalter*innen wünschen würden als fünf Jahre bei Hunden und zehn Jahre bei Katzen“, merkt Zeller an. Auch Mindestvorgaben zu Haltung, Gesundheit und Zucht sind Teil der Verordnung, ebenso enthält sie Vorgaben zum bislang vollkommen unregulierten Onlinehandel mit Hunden und Katzen. Von dem sind vor allem Hunde- und Katzenwelpen betroffen. „Sie werden viel zu früh von ihrer Mutter getrennt, wachsen meist unter tierschutzwidrigen Bedingungen auf und erfahren weder menschliche Fürsorge noch werden sie tiermedizinisch betreut. Sie sind fast immer krank und leiden massiv unter den Strapazen des Transports“, berichtet die Expertin. Darum ist es so wichtig, die derzeitigen EU-Vorschriften anzupassen. Sie bieten bislang noch keinen ausreichenden Schutz für alle Hunde und Katzen, sondern haben vor allem zum Ziel, die Ausbreitung von Tierseuchen in Bezug auf Hunde und Katzen, also die Verbreitung der Tollwut, zu verhindern.
Die Tierschützer*innen begrüßen die vorgesehene Regulierung des Onlinehandels, appellieren aber an die Verhandler*innen des Trilogs, sie strenger zu gestalten: „Es ist sinnvoll, dass die Kennzeichnung und Registrierung eines Tieres künftig bei jedem Onlineangebot sichtbar und überprüfbar sein soll“, erläutert Zeller. Doch die Verordnung setzt darauf, dass Interessent*innen, die einen Hund oder eine Katze kaufen möchten, diese freiwillig überprüfen. „Es wäre zielführender, die Plattformbetreiber und Anbieter in die Verantwortung zu nehmen.“ Sie sollten die Anzeigen überhaupt erst veröffentlichen dürfen, wenn sie die Daten der Tiere kontrolliert und verifiziert haben. An dieser Stelle fordert der Deutsche Tierschutzbund mehr Mut, ebenso bei Qualzuchten. Das geplante Ausstellungsverbot von Tieren mit solchen Merkmalen ist im Sinne der Tierschützer* innen, wünschenswert wäre zusätzlich ein Werbeverbot für sie. „Doch der nun abgestimmte Entwurf zeigt, wie wichtig dem Parlament der Schutz von Hunden und Katzen in der EU ist, und markiert einen riesigen Erfolg in unserer Arbeit gegen den illegalen Heimtierhandel“, sagt Zeller. Sie freut sich besonders, dass das Parlament auch eine Überprüfungsklausel für eine Positivliste in den Entwurf aufgenommen hat. Eine solche Positivliste, die einige EU-Länder bereits eingeführt haben, könnte künftig für die gesamte EU festlegen, welche Tiere sich überhaupt für eine Privathaltung eignen. Dabei berücksichtigt sie den Tier-, Natur- und Artenschutz, aber auch die öffentliche Sicherheit und Gesundheit. „Wir freuen uns, dass auf europäischer Ebene anerkannt wird, dass auch Millionen andere Tiere außer Hunden und Katzen schutzbedürftig sind“, so Zeller.
Damit auch der finale Gesetzestext im Sinne der Tiere ausfällt, erlaubt sich das Team des Verbandes keine Pause und setzt seine Lobbyarbeit mit der Eurogroup for Animals, dem Dachverband der europäischen Tierschutzorganisationen, fort. „Denn die vom Parlament beschlossene Fassung darf nun nicht mehr verwässert werden“, sagt Carolina Jochheim, Referentin für EU-Kommunikation beim Deutschen Tierschutzbund. Das war seit den ersten Entwürfen 2023 und besonders vor der Abstimmung immer wieder geschehen, zum Beispiel durch Änderungsvorschläge im Ausschuss für Landwirtschaft. „In der Plenarabstimmung konnten offene Schlupflöcher dann jedoch weitestgehend wieder geschlossen werden“, erklärt sie. Einen Tag zuvor hatte Zeller noch auf Einladung des Europaabgeordneten Dr. Peter Liese an einer Pressekonferenz teilgenommen und die Forderungen des Tierschutzes platziert. Mit Erfolg. So schließen die geplanten Regelungen für die Zucht nun beispielsweise auch Vorgaben für kleine Züchter*innen ein. „Damit die vielen Fortschritte, die das Parlament auf den Weg gebracht hat, auch nach dem Trilog noch im Gesetz stehen, geben wir weiterhin alles“, kündigt Jochheim an.