Animal Hoarding: Freiheitsstrafe von einem Jahr zur Bewährung

Immer wieder kommt es vor, dass Tierhalter die Kontrolle über ihre Tiere verlieren. So hat ein älteres Ehepaar in Simbach auf ihrem Gelände mehr als 150 Hunde gehalten – und das ohne sie ausreichend zu versorgen. Das zuständige Amtsgericht verurteilte das Ehepaar nun wegen in Mittäterschaft begangener quälerischer Misshandlung eines Wirbeltiers durch Unterlassung in 132 Fällen jeweils zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr zur Bewährung.

Ein Fall von Animal Hoarding

Dass es so weit kommen konnte, ist mit dem Begriff Animal Hoarding zu erklären. Dabei handelt es sich um ein Krankheitsbild, bei dem Menschen Tiere in einer großen Anzahl horten und dabei die Mindestanforderungen der Tiere nicht erfüllen. Auch wenn die Halter oftmals aus missverstandener Tierliebe handeln, sind sie in der Regel schnell mit der Situation überfordert und erkennen nicht mehr, dass es den Tieren schlecht geht.

Hilfe für Tiere und Menschen

Das aktuelle Urteil des Amtsgerichtes in Simbach zeigt, dass die deutsche Rechtsprechung durchaus gegen tierquälerische Haltungen urteilt. Der Deutsche Tierschutzbund setzt sich in solchen Fällen dafür ein, dass neben dem Urteil nicht nur den Tieren, sondern auch den Menschen geholfen wird. So hat der Verband unter anderem gemeinsam mit Amtstierärzten und Psychologen eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe gegründet, um diejenigen, die sich beruflich mit dem Krankheitsbild Animal Hoarding auseinandersetzen müssen – wie Amtstierärzte, Tierheimmitarbeiter, Staatsanwälte, Mitarbeiter im sozialpsychologischen Dienst – umfassend zu informieren und Lösungsansätze zu erarbeiten.

Erfahren Sie mehr auf der Themenseite des Deutschen Tierschutzbundes.

Comments are closed.