Anbindehaltung von Rindern bald verboten

Der Agrarausschuss des Bundesrats hat sich mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern in Deutschland nach einer Übergangsfrist von zwölf Jahren zu verbieten. Dem Verbot war ein Entschließungsantrag von Hessen vorausgegangen.

Milchkühe häufig in Anbindehaltung

Mehr als ein Drittel der Rinder, davon insbesondere Milchkühe, werden noch in Anbindeställen gehalten. Die Tiere stehen angebunden auf einer Stelle, sie können sich lediglich hinlegen und aufstehen, aber weder umdrehen noch herumlaufen oder Sozialkontakte pflegen. Oftmals bleiben die Kühe auch im Sommer im Stall, häufig besteht die Liegefläche nicht aus Stroh sondern aus Betonboden oder harten Gummimatten.

Die Anbindehaltung ist meist in kleineren Betrieben in Süddeutschland zu finden, die nicht in Laufställe investieren wollen oder können. Von dem Verbot wären demnach vor allem Milchviehhalter aus Bayern und Baden-Württemberg betroffen.

Der Gesetzgeber ist gefordert

Schon lange fordert der Deutsche Tierschutzbund gesetzliche Regelungen zur Haltung von Milchkühen, eine stärkere finanzielle Unterstützung tierfreundlicher Haltungssysteme und eine bessere Bezahlung der Milchbauern. Nur so haben auch solche Betriebe, die den Kühen ein tiergerechtes Leben ermöglichen, eine Wettbewerbschance. Zudem fordert der Deutsche Tierschutzbund ein komplettes Verbot der Anbindehaltung für alle Rinder.

Auch wenn die Tiere im Sommer Zugang zu einer Weide oder einem Laufhof haben, dürfen sie in den Wintermonaten nicht angebunden werden.

(Foto: Deutscher Tierschutzbund)

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